Wir beantworten Ihre Fragen rund um den unerfüllten Kinderwunsch.

Wenn Sie schon länger versuchen, Eltern zu werden, haben Sie sicher schon so manch gut gemeinten Ratschlag gehört und viel gelesen. In Ihrem Erstgespräch können Sie uns Ihre Fragen persönlich stellen. Viele Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir hier schon einmal vorab zusammengefasst.

Allgemeine Fragen zum Kinderwunsch

Grundsätzlich gilt für alle unserer Paare, dass die größte Chance auf eine Schwangerschaft in der Anwendung der IVF bzw. ICSI-Behandlung besteht. In Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen bestehen für die überwiegende Mehrheit unserer Patientenpaare aber auch gute bis sehr gute Aussichten, mittels des normalen Geschlechtsverkehrs oder mit Hilfe einer Inseminationstherapie zu der gewünschten Schwangerschaft zu gelangen.

 

Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir daher, einen auf Sie zugeschnittenen, persönlichen Behandlungsplan zu entwickeln, der möglichst genau Ihren individuellen Bedürfnissen, Vorstellungen und Wünschen entspricht. Dabei legen wir von unserer Seite großen Wert darauf, so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig in die natürlichen Vorgänge beim Eintritt einer Schwangerschaft einzugreifen.

Solange Ihre Gebärmutter, Spermien und Eizellen vorhanden sind, besteht die Chance auf eine Schwangerschaft.

Das Ziel all unserer Bemühungen ist es, durch die Auswahl geeigneter Methoden, eine Verbesserung Ihrer eigenen sehr persönlichen Schwangerschaftsaussichten zu erreichen, so dass eine realistische Chance für eine Schwangerschaft besteht.

Nahezu alle unserer Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben über eine lange, vergebliche Phase versucht, mittels des normalen Geschlechtsverkehrs eine Schwangerschaft zu erzielen. So führt die Durchführung einer milden hormonellen Stimulationstherapie mit Clomifen/Letrozol oder FSH-Präparaten bei der Frau im Rahmen eines Zyklus mit Geschlechtsverkehr zum Optimum im Allgemeinen zu einer Verdopplung der Schwangerschaftsraten im Vergleich zum Spontanzyklus. Dies gilt insbesondere dann, wenn Hinweise für eine Eizellreifungsstörung (z. B. beim PCO-Syndrom) und/oder Gelbkörperschwäche,  oder leicht eingeschränkte Spermienwerte bei den Männern bestehen. Ist eine freie Eileiterpassage gegeben, reicht diese Verdopplung der Schwangerschaftsraten in Abhängigkeit von den persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen oftmals schon aus.

Bei leicht eingeschränkter Beweglichkeit der Spermien, kann mittels einer Einspritzung der Spermien in die Gebärmutterhöhle (Insemination) versucht werden, die Schwangerschaftsaussichten zu verbessern. Kombiniert man eine Insemination mit einer hormonellen Stimulationstherapie mit Clomifen/Letrozol oder FSH-Präparaten, verbessert dies in Abhängigkeit von Ihren persönlichen Voraussetzungen die Schwangerschaftsrate noch weiter. So liegt die durchschnittliche Schwangerschaftsrate pro Zyklus nach Inseminationen mit hormoneller Stimulation der Eizellbildung zwischen 15 und 20%.

Es ist immer sinnvoll, sich auf mehrere Behandlungszyklen einzustellen, denn mit wiederholten Inseminationen können wir bei bis zu 35% unserer Paare eine Schwangerschaft herbeiführen.

Für Paare mit eher ungünstigen Voraussetzungen für eine Schwangerschaft mittels normalem Geschlechtsverkehr oder Insemination oder bei Paaren mit einer Schädigung der Eileiter (z. B. durch eine Endometriose) oder erfolglosen Therapieversuchen mittels o. g. Verfahren, stellt häufig die Durchführung einer IVF- oder ICSI-Behandlung eine erfolgreiche Behandlungsalternative dar. Als Erfolgsrate einer IVF- oder ICSI-Behandlung wird weltweit die Schwangerschaftsrate nach Embryotransfer angesehen. Das heißt: wie oft entsteht nach einem Embryotransfer eine Schwangerschaft?

Da sich die Schwangerschaftsraten in den letzten Jahren durch optimierte Laborbedingungen deutlich verbessert haben, raten wir – wie auch die meisten Kinderwunschzentren in Deutschland – überwiegend zum Transfer eines Embryos (sogenannter Single Embryo Transfer). Durch eine verlängerte Embryonenkultur können wir den besten Embryo transferieren und erhöhen somit die Chance auf eine Schwangerschaft unter Vermeidung der Mehrlingsrisikos.

Die Schwangerschaftsraten in unserem Zentrum liegen mit 30 bis 40 % pro Transfer im oberen Bereich der in Deutschland laut Deutschem IVF Register erreichten Schwangerschaftsraten. Werden die Schwangerschaften nach dem Embryotransfer von ehemals kryokonservierten Vorkernstadien noch zu diesen 30 bis 40% hinzu gezählt, ergibt sich in unserem Zentrum eine Schwangerschaftsrate von bis zu 50% pro Eizellpunktion.

Die für Sie anfallenden Kosten sind von Behandlung zu Behandlung je nach Versicherungsstatus sehr unterschiedlich und werden Ihnen im persönlichen Gespräch individuell erläutert. Die Kosten des Erstgesprächs und fast aller nötigen diagnostischen Maßnahmen werden in der Regel erstattet. Je nachdem, ob Sie gesetzlich versichert sind oder als PrivatpatientIn zu uns kommen, können die darüber hinaus anfallenden Selbstzahler-Kosten differieren

Als einzige kassenärztlich zugelassene Praxis in Münster können wir gesetzlich versicherten aber auch beihilfefähigen Paaren alle Kostenerstattungen im gesetzlichen Rahmen ermöglichen. Auch bei gemischt-versicherten Paaren, bei denen die private Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, ist es oft möglich, einen Teil der Kosten über die gesetzliche Versicherung abzurechnen.

Die Kosten für das Beratungsgespräch und für die Untersuchungen zur Ursachenforschung der Unfruchtbarkeit sind sowohl Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen als auch der privaten Krankenversicherungen.

Die Grundlage für die Erstattung einer Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im § 27a des SGB V (Sozialgesetzbuch V) gelegt.

Kinderwunschbehandlungen können hinsichtlich der Erstattung in zwei Kategorien eingeteilt werden:

Die erste Kategorie beinhaltet alle Zyklen, in denen mit Geschlechtsverkehr versucht wird, eine Schwangerschaft zu erzielen. Ob im spontanen Zyklus ohne Stimulationsbehandlung oder unter Stimulation mit Clomifencitrat, FSH oder FSH/LH ist dabei egal. Diese Maßnahmen fallen nicht unter den §27a CGB V und werden daher zu 100% erstattet.

Die zweite Kategorie umfasst die Maßnahmen der assistierten Befruchtung, also Inseminationen, IVF- und ICSI-Therapien. Hier erfolgt eine Erstattung zu 50%. Einige gesetzliche Kassen erstatten aber inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil sogar bis zu 100%.

Das Land NRW zahlt nach entsprechendem Antrag eine Förderung zur Kinderwunschbehandlung für Paare, die in NRW wohnen. Aber auch Paare, deren Hauptwohnsitz in Niedersachsen liegt, werden bei einer Therapie in unserem Zentrum vom Land Niedersachsen unterstützt.

Voraussetzung für eine Kassenerstattung bei gesetzlich Versicherten:

  • Die Partner müssen verheiratet sein und es dürfen nur Ei- bzw. Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Nach der Geburt eines Kindes besteht erneut der Anspruch auf Leistungen zur assistierten Befruchtung.
  • Ein ausreichender Rötelnschutz bei der Frau muss bestehen.
  • Das Alter der Frau muss zwischen 25 und 40, das des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren liegen.
  • Vor Beginn der Behandlung muss ein bewilligter Behandlungsplan der Krankenkasse vorliegen. Diesen Behandlungsplan erhalten Sie ausgefüllt von uns; Sie müssen ihn nur noch bei der Krankenkasse einreichen.
  • Nach Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen.
  • Die Kryokonservierung von Samenzellen und befruchteten Eizellen gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Behandlungen mit Spenderspermien sind zu 100% selbst zu bezahlen.

Welche Maßnahmen können wie oft mit Kassenbeteiligung durchgeführt werden?

  • Inseminationen im Spontanzyklus: bis zu achtmal
  • Inseminationen nach Stimulation mit FSH oder FSH/LH: bis zu dreimal
  • IVF (In vitro Fertilisation)/ ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion)bis zu dreimal

Selbstzahler

Selbstzahler sind Paare, die die Voraussetzungen für die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen nicht erfüllen, Privatversicherte ohne Kostenübernahmemöglichkeit durch ihre private Krankenversicherung und Paare, die im Ausland versichert sind.

Auch alle Therapien, die mit Spendersamen durchgeführt werden, müssen als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden.

Alle anfallenden Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Private Versicherer sind nicht an die Erstattungsvorgaben nach § 27a gebunden.  Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind dabei zum Teil sehr unterschiedlich, im Allgemeinen sind die Leistungen der Privaten Krankenkassen jedoch wesentlich umfangreicher. Wir empfehlen daher in jedem Fall mit Ihrer privaten Krankenversicherung vor einer Behandlung die Kostenübernahme zu klären.

Generell gilt, dass der Antrag auf Kostenübernahme bei der Versicherung desjenigen Partners zu stellen ist, bei dem die Ursache der Sterilität liegt. Antragsschreiben füllen wir Ihnen gerne aus: fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Versicherung nach, damit die Kostenübernahme vor Therapiestart geklärt werden kann.

Im Gegensatz zu den gesetzlich versicherten PatientInnen ist eine Kostenübernahme nicht an eine Heirat gebunden.

Die Kosten einer Therapie sind von der Art der angewendeten Behandlung abhängig.

Rechtlich gibt es keine Einschränkung bei der Behandlung unverheirateter Paare.

Die Kostenerstattung ist bei den meisten gesetzlich Versicherten, die unverheiratet sind, jedoch nur bei einigen Therapien möglich.

Privat Versicherte sollten eine Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung vorher abklären, da viele private Versicherungen auch für unverheiratete Paare die Therapiekosten übernehmen.

Ja – wir führen auch Therapien mit Spendersamen durch und kooperieren mit mehreren Samenbanken. Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Beratung und Planung der Therapie.

Das Einfrieren von Eizellen, Spermien, Vorkernstadien und unter definierten Bedingungen auch Embryonen ist zulässig. Mit der neuen Art der Kryokonservierung, der Vitrifikation, die wir in unserem Zentrum durchführen, sind die Ergebnisse erheblich verbessert worden.

Gesetzliche Bestimmungen in der Reproduktionsmedizin

Embryonenschutzgesetz
Seit 1990 gilt in Deutschland das Embryonenschutzgesetz. Es regelt, dass nur speziell ausgebildete Ärzte Therapien der assistierten Befruchtung durchführen dürfen. Natürlich haben alle bei uns tätigen ÄrztInnen die dafür notwendige Berechtigung. Maßnahmen der assistierten Befruchtung dürfen nur zu dem Zweck durchgeführt werden, eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt.

Eine Eizellspende und auch die Leihmutterschaft sind gemäß Embryonenschutzgesetz in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet. Verboten ist auch die Auswahl von Embryonen nach dem Geschlecht. Es besteht ein absolutes Forschungsverbot an Embryonen.

 

Transplantationsgesetz (TPG) und Arzneimittelherstellungsgesetz (AMG)
Ergänzt wird das Embryonenschutzgesetz durch das Transplantationsgesetz (TPG) und das Arzneimittelherstellungsgesetz (AMG). Hier wird genau geregelt, welche Qualifikationen und Abläufe in einem Kinderwunschzentrum und dem zugehörigen Labor gegeben sein müssen, um „künstliche Befruchtungen“ durchführen zu können. Alle zwei Jahre erfolgt eine Kontrolle durch die Bezirksregierung. Um allen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es eines umfangreichen Qualitätsmanagements.

Fragen rund um das Erstgespräch in unserem Kinderwunschzentrum

Bei gesetzlich versicherten PatientInnen benötigen wir für beide eine Überweisung.

Da eine Kinderwunschbehandlung immer das Paar betrifft und wir auch beim Mann eine auf ihn zugeschnittene Diagnostik durchführen, ist es immer wichtig, dass Sie als Paar am Erstgespräch teilnehmen.

Nehmen Sie sich mindestens eine Stunde Zeit für ein Erstgespräch. Wir werden gemeinsam ihre persönliche Vorgeschichte erarbeiten, die nächsten diagnostischen Schritte besprechen und eventuell auch schon die für Sie geeignete Behandlung festlegen. Im Vorfeld füllen Sie einen Fragebogen aus, damit wir uns schon vor dem Gespräch die wichtigsten Informationen aneignen können.

Fragen rund um die Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch

Natürlich können Sie Ihren Mann begleiten. Es gibt auch die Möglichkeit, die Spermien zu Hause zu gewinnen und mitzubringen. Dafür bekommen Sie von uns ein spezielles Gefäß. Der Probentransport sollte allerdings 45 Min. nicht überschreiten. Die Probe sollte körperwarm transportiert werden.

Sie sollten 2-5 Tage vor der Spermiengewinnung keinen Samenerguss haben (Karenzzeit von 2-5 Tagen).

Fragen rund um die Stimulation/Behandlung

Nicht unbedingt. Da jede Stimulationsbehandlung durch Ultraschalluntersuchungen kontrolliert wird, kann beurteilt werden, ob mehrere Eibläschen heranwachsen. Wächst nur ein Eibläschen heran, ist das Risiko für Mehrlinge nicht erhöht.

Bei den Stimulationen für einen Zyklus mit Geschlechtsverkehr zum Optimum oder eine Insemination ist nicht mit Risiken zu rechnen, da die Hormondosis sehr niedrig ist.
Bei einer Stimulation für eine IVF- oder ICSI-Therapie kann es in seltenen Fällen zum sogenannten Überstimulationssyndrom kommen. Ganz selten ist dann ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik nötig.

Schmerzmittel in der Stimulationsphase und nach dem Transfer sind nicht schädlich. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die auch in der Schwangerschaft gefahrlos eingenommen werden können.

Ziehen im Unterbauch kann bei der Eisprungsauslösung auftreten, ist aber völlig ungefährlich und sollte nach ein bis zwei Tagen rückläufig sein.

Wir freuen uns immer, wenn die Partner auch mit zum Transfer kommen können. So können Sie gemeinsam erleben, wie Ihre Embryonen in die Gebärmutter gesetzt werden.

Sportliche Betätigung und Anstrengung, die Ihr Körper gewohnt ist, können in der Regel unter der Stimulation weitergeführt werden.

Bei Stimulationen zu IVF- oder ICSI-Therapien kann Sport aber in manchen Fällen durch die vergrößerten Eierstöcke unangenehm werden und sollte dann auch zur Vorbeugung von Eierstockverdrehungen eher unterlassen werden.

In den meisten Fällen gibt es während der Stimulationsbehandlung keine Einschränkungen für Geschlechtsverkehr. Es sollte jedoch eine Karenz vor der Spermiengewinnung von 2–5 Tagen eingehalten werden.

Generell sind die Schwangerschaftsraten abhängig vom Alter der Frau, den weiteren Voraussetzungen, die Sie mitbringen, und der Art der jeweiligen Behandlung.
Die durchschnittlichen Schwangerschaftsraten bei Inseminationen liegen bundesweit bei 10–15 % pro Versuch.
Nach IVF- und ICSI-Behandlungen und auch bei Embryotransferen nach Kryokonservierung liegen die Schwangerschaftsraten altersabhängig bei ca. 35% – 40%
Nach mehreren Behandlungen kommt es bei bis zu 80 % der Paare zu einer Schwangerschaft.

Die Methoden der assistierten Befruchtung führen nur zu einer ganz geringgradigen Erhöhung des Auftretens von Fehlbildungen. Zum großen Teil beruht dies auf einem etwas erhöhten genetischen Hintergrundrisiko der betroffenen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.

In unserem Zentrum bieten wir die verlängerte Embryonenkultur, das Assisted Hatching, den Einsatz von Embryoglue und die Verwendung der Zymot-Kammer zur Spermienselektion an. Ob und wann diese Maßnahmen für Sie in Frage kommen, besprechen wir im Therapieverlauf mit Ihnen.  Diese Maßnahmen sind eine Selbstzahlerleistung und werden nicht regelhaft empfohlen.

Fragen zur Blutabnahme und Terminierung

Bitte rufen Sie immer vorher an und vereinbaren einen Termin. Sie können Ihre Nachricht auch auf den Anrufbeantworter sprechen – er wird regelmäßig abgehört. Wir bereiten alles für Sie vor, damit Sie eine möglichst kurze Wartezeit haben.

Nein. Alle unsere Blutentnahmen sind auch nach dem Essen und ganztägig aussagekräftig.

Für jeden Ultraschall und für alle weiteren Untersuchungen und Behandlungen haben wir spezielle Behandlungszeiten vorgesehen. Rufen Sie daher bitte immer vorher an, wenn Sie einen Wunsch an uns haben.

Wenn wir Ihnen mitteilen können, dass der Schwangerschaftstest positiv ist, gibt dies natürlich primär Grund zur Freude. Oft machen Sie sich aber gleichzeitig Sorgen, ob Sie alles richtig machen.
Zunächst sollten Sie die Medikamente, die Sie einnehmen, weiternehmen. Keines der Medikamente, die wir Ihnen verschreiben, wirken sich nachteilig auf eine Schwangerschaft aus – im Gegenteil. Wir empfehlen, keinen Alkohol zu trinken, Kaffee ist in Maßen erlaubt (1-2 Tassen). Sie sollten kein rohes Fleisch und keinen rohen Fisch, keine geräucherten Fleisch- und Fischprodukte und keine Rohmilchprodukte zu sich nehmen. Katzen können Toxoplasmose übertragen und sollten deswegen nicht von Schwangeren versorgt werden. Da Katzenkot auch in der Erde sein kann, gibt es die Empfehlung, Gartenarbeit nur mit Handschuhen durchzuführen. Ihren Toxoplasmoseschutz kann man mit Hilfe einer Blutentnahme testen.
Fliegen ist in der Schwangerschaft erlaubt – Langstreckenflüge gehen mit einem erhöhten Thromboserisiko einher.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich doch bitte an unser Team oder Ihren Frauenarzt.

Fragen zur Kryokonservierung

Eine Kryokonservierung ist eine Gefrierkonservierung von Zellen oder Gewebe in flüssigem Stickstoff bei einer Temperatur unter –195°C. Im Kinderwunschzentrum Münster erfolgt eine Kryokonservierung von Spermien, Eizellen, Hodengewebe, Vorkernstadien und unter speziell definierten Bedingungen auch von Embryonen.

Die Kosten der Kryokonservierung werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen von den Patienten selbst getragen werden. Wir beraten Sie gern über die individuell anfallenden Kosten.